HSB – Mietbedingungen
1. Die Mietbedingungen gelten für Kurzzeitmieten bis 21 Tage.
Zusätzlich gelten die ausführlichen Geschäftsbedingungen unseres Mietvertrages für Baumaschinen und Geräte, welche in
unseren Geschäftsstellen eingesehen und erfragt werden können.
2. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Abholung bzw. des Versandes. Sie endet mit dem Zeitpunkt der Rückgabe bzw. dem Eintreffen des Gerätes mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Ferner endet der Mietvertrag automatisch bei Insolvenz bzw. Beantragung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens durch eine der Vertragsparteien.
3.
3.1. Der Mieter verpflichtet sich:
– das Gerät vor dem ersten Einsatz in die Betriebshaftpflicht aufzunehmen: sofern nicht möglich, muß für gleichwertigen Versicherungsschutz gesorgt werden.
– das Gerät vor Überbeanspruchung zu schützen;
– für Wartung und Pflege des Gerätes zu sorgen;
– Öl- und Filterwechsel durchzuführen;
– notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort sach- und fachgerecht unter Verwendung von Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen
auf seine Kosten vornehmen zu lassen, es sei denn, der Mieter und seine Hilfspersonen haben nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet.
– das Gerät nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem Zustand zurückzugeben;
– Das Gerät gereinigt zurückzugeben, anderenfalls werden die Reinigungskosten sowie die entfallenden Entsorgungskosten berechnet.
Für Schäden, die infolge von Verletzungen dieser Vertragspflichten entstehen, haftet der Vermieter nicht.
3.2. Es wird weiter keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Mieter oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel,
Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Vermieters zurückzuführen sind.
4.Für Mängel des vermieteten Gegenstandes, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Vermieter wie folgt:
I. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich durch den Vermieter auszubessern oder neu zu liefern, die sich nach Inbetriebnahme als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausgestellt haben, insbesondere durch fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung.
II. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
III. Durch etwa seitens des Mieters unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Vermieters vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird jegliche Haftung des Vermieters aufgehoben.
IV. Ergänzend wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen.
5. Anfallende Kosten für Treibstoffe und Öle gehen zu Lasten des Mieters. Maschinen werden betankt ausgeliefert, bei Rücklieferung festgestellte Fehlmengen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
6. An- und Abtransport gehen zu Lasten des Mieters, eventueller Versand der Mietsache geht auf Kosten und Gefahr des Mieters.
7. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag/die Vermietung erfolgt grundsätzlich nur tageweise.
8. Sämtliche Preise gelten für einen maximal 8-Stunden-Tag ab Ensdorf oder Trier bzw. einer HSB-Mietstation.
9. Überstunden werden mit 1/8 des Tagesmietpreises berechnet.
10. Wird die Mietsache infolge eines Verschuldens des Mieters gestohlen oder unterschlagen, so hat der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn der Mieter aus sonstigen Gründen seine Verpflichtung zur Rückgabe des Gerätes nicht einhalten kann. Dem Mieter steht es frei, auf seine Kosten eine Diebstahlversicherung abzuschließen.
11. Für Transport- und Baustellen-Gewaltschäden am Gerät ist allein der Mieter verantwortlich, soweit ihm ein Verschulden zur Last fällt.
12. Für Ausfallzeiten durch Reparaturen, soweit dem Mieter ein Verschulden zur Last fällt und für Schlechtwetter besteht kein Ersatzanspruch des Mieters.
13. Alle durch die Mietsache verursachten Schäden gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, dem Vermieter bzw. seinen
Erfüllungsgehilfen fiele grobes Verschulden zu Last.
14. Für Schäden, die dem Mieter durch Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht, es sei denn, ihm bzw. seinen Erfüllungsgehilfen fiele grobes Verschulden zur Last.
15. Der Mietbetrag ist im voraus zu zahlen, und zwar sofort nach Rechnungserhalt rein netto. Bei Zielüberschreitungen werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises im Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort zurückzunehmen und vom Vertrage zurückzutreten. Mietbeträge unter 75,- € plus Mehrwertsteuer sind sofort netto in bar zahlbar.
16. Sollte die Mietzeit über 21 Tage hinausgehen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
17. Sollte irgendeine dieser Bestimmungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen der Mietvereinbarung nicht berührt.
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